FÜHRERSCHEINKLASSEN
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Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung
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Euro-Klasse
eingeschlossene Klasse |
Fahrzeugart |
Mindestalter |
| A, A1, M
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Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 25 kW (34 PS); nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung aufgehoben.
Beim Führerscheinerwerb ohne Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich (Direktzugang) |
18
25
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| A1, M
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Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 cm³ und bis 11 kW (15 PS).
16- bis 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Über 80 km/h, Mindestalter |
16
18 |
| B, M, S, L
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Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bei Anhängern über 750 kg gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t.
Wer
seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge
der Klassen Klassen B/BE, M , L, S zu führen, das 30.
Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim
Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten
belastet ist, erfüllt die Voraussetzungen für
"Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" und
erhält auf Antrag eine entsprechende
Prüfbescheinigung. |
18
17 |
| BE
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Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhänger über 750 kg. (Wohnwagengespann)
wie B. |
18
17 |
| C, C1
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Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Nähere Informationen |
18 |
| CE, BE, C1E, T
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Kraftfahrzeuge Klasse C über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg.
Nähere Informationen |
18 |
| C1
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Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Nähere Informationen |
18 |
| C1E, BE, D1E
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Fahrzeugkombinationen Lkw nach Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg;
als Kombination nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
Nähere Informationen |
18 |
| M
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Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick) bis 50 cm³ und bis 45 km/h. |
16 |
| Keine Fahrerlaub-
nispflicht |
Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen. (Motorfahrräder bis 25 km/h; Krankenfahrstühle bis 15 km/h; Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.)
Wird ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (Sonderbestimmung: Wer ein Mofa im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss in Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas sein) |
15
16
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