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FÜHRERSCHEINKLASSEN

Euro-Führerscheinklassen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung

Euro-Klasse
eingeschlossene Klasse

Fahrzeugart

Mindestalter

A, A1, M

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 25 kW (34 PS); nach zweijähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung aufgehoben.

Beim Führerscheinerwerb ohne Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich (Direktzugang)

18



25

A1, M

Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 cm³ und bis 11 kW (15 PS).
16- bis 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Über 80 km/h, Mindestalter

 16


18

B, M, S, L

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit  Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bei Anhängern über 750 kg gilt die Kombination Kfz mit Anhänger bis max. 3,5 t.
Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt ist, Kraftfahrzeuge der Klassen Klassen B/BE, M , L, S zu führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet ist, erfüllt die Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab 17 Jahre" und erhält auf Antrag eine entsprechende Prüfbescheinigung.

18



17

BE

Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhänger über 750 kg. (Wohnwagengespann)
wie B.

18

17

C, C1

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit  Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Nähere Informationen

18

CE, BE, C1E, T

Kraftfahrzeuge Klasse C über 3,5 t mit  Anhänger über 750 kg.
Nähere Informationen

18

C1

Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Nähere Informationen

18

C1E, BE, D1E

Fahrzeugkombinationen Lkw nach Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg;
als Kombination nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
Nähere Informationen

18

M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick) bis 50 cm³ und bis 45 km/h.

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Keine Fahrerlaub-
nispflicht

Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen. (Motorfahrräder bis 25 km/h; Krankenfahrstühle bis 15 km/h; Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.)

Wird ein Kind unter 7 Jahren auf einem Mofa mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (Sonderbestimmung: Wer ein Mofa im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss in Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas sein)

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